AUFGABEN UND ZIELE DES VEREINES
AUSZUG AUS DEN VEREINSSATZUNGEN
§ 2: Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:
1. die Liebe zur Heimat zu fördern und zu pflegen,
2. Gegenstände der Volkskultur je nach Möglichkeit zu sammeln und zu bewahren,
3. Durch Brauchtumsveranstaltungen und sonstige Aktivitäten den Heimatbewohnern sowie Gästen die Landschaft, Kultur und das Brauchtum näher zubringen.
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
2. Als ideelle Mittel dienen:
a) Vorträge und Versammlungen, Ausstellungen, gesellige Zusammenkünfte, Gesprächsrunden;
b) Einrichtung einer Bibliothek, Aufbau und Führung eines Museums;
3. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge;
b) Erträgnisse aus Veranstaltungen, vereinseigene Unternehmungen;
c) Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen.
d) Forderungsmittel